Fragen und Antworten

•  Was ist besser - Autogas oder Erdgas ?

Das liegt ganz bei Ihnen. Je nach dem, welche technischen Eigenschaften Sie bevorzugen (v.a. Tankvolumen, Kofferraumnutzung, Reichweite, Einsatzgebiet), welches Gas eine Tankstelle in Ihrer Nähe bietet und/oder in welche Länder Sie Auslandsreisen mit Auto planen.

Hinweis:
Eine "Förderung" von Erdgasantrieb durch Ihren Gasversorger sollte nicht entscheidend sein, denn in aller Regel werden davon allenfalls die Mehrkosten eines Erdgas-Antriebes gegenüber einem Autogas-Antrieb ausgeglichen.

Eine Beschreibung der Gasantriebe und einen Vergleich finden Sie hier :

» Autogas
» Erdgas
» Vergleich Autogas - Benzin
» Vergleich Autogas - Erdgas

•  Welche Fahrzeuge können mit Gasantrieb ausgerüstet werden ?

Fast alle Fahrzeuge mit Ottomotor ("Benziner") können einen Gasantrieb erhalten.
Ob es sich dabei um Oldtimer, Youngtimer, "normale" Gebrauchte oder Neufahrzeuge handelt, ist prinzipiell ohne Bedeutung, da für jedes Fahrzeug passende Anlagen ausgewählt werden können.

Für Fahrzeuge mit Benzin-Direkteinspritzung (z.B. GDI und FSI) und Fahrzeuge mit Dieselmotor ("Selbstzünder") wird ein Gasantrieb derzeit nicht angeboten.

•  Sollte ich meinen Oldtimer / Youngtimer mit Gasantrieb ausrüsten ?

Wenn Sie einen gepflegten Oldtimer oder Youngtimer besitzen, überlegen Sie sich gut, ob Sie einen Gasantrieb einbauen lassen. Mit einer Änderung des Originalzustandes gehen Sie das Risiko ein, daß eine Oldtimer-Zulassung verweigert wird, mögliche Vorteile bei Steuern und Versicherungen verlorengehen und sich der Wert des Fahrzeuges verringert.

Zum Umfang zulässiger Änderungen gehen die Meinungen weit auseinander. Auch wenn der Prüfer "Ihrer" Technischen Überwachungsorganisation Änderungen am Fahrzeug großzügig beurteilt, so ist keineswegs sicher, daß auch die Zulassungsstelle und insbesondere die Steuerbehörden diese Einschätzung teilen.
Diese Erfahrung mußten bereits viele Besitzer von Geländewagen machen, die ihr Fahrzeug als LKW zugelassen haben. Häufig wurde abweichend von der eingetragenen Fahrzeugart trotzdem nicht (günstiger) nach Gewicht, sondern weiter nach Hubraum und Schadstoffklasse besteuert.

•  Ab wievielen km pro Jahr lohnt sich eine Aufrüstung mit Gas-Antrieb ?

Eine gute Frage, denn wir können zwar einige Denkanstöße geben, aber die Antwort muß jeder Autofahrer für sich selbst finden.

Die jährliche Laufleistung entscheidet (zusammen mit Kraftstoffverbrauch und Kraftstoffpreisen) "nur" darüber, zu welchem Zeitpunkt Sie durch die Kraftstoffkosten-Ersparnis die Kosten der Aufrüstung übertreffen.

Entscheidend ist aber, ob die Lebensdauer (Laufleistungs-Reserve) des Motors ausreicht, um innerhalb der verbleibenden Rest-Laufleistung eine nennenswerte Ersparnis zu realisieren. Abgesehen von Umwelt-Aspekten hat eine Aufrüstung wirtschaftlich betrachtet dann einen Sinn, wenn letztlich die Ersparnis höher ist als die Kosten.
Also: Aufrüstung mit Gasantrieb je früher, desto besser.

Faustregel:
Damit sich der Gasantrieb in einem überschaubaren Zeitraum amortisiert, empfehlen wir eine Aufrüstung ab einer Laufleistung von 20.000 km / Jahr.

Allerdings:
Beziehen Sie auch den Wert Ihres Fahrzeuges in Ihre Überlegungen mit ein.
Ihr Fahrzeug dürfte durch einen Gasantrieb im Wert steigen und einen geringeren Wertverlust haben. Bekanntlich sind Fahrzeuge mit geringeren Unterhaltskosten (meist Kleinwagen) wertstabiler als "Spritfresser". Beim Wiederverkauf dürfte Ihr Fahrzeug mit Gasantrieb deshalb durchaus 1.000,- Euro mehr wert sein, denn der Käufer hat durch den Gasantrieb nur rund halb so hohe Kraftstoffkosten.

•  Bis zu welchem km-Stand lohnt sich die Aufrüstung mit Gas-Antrieb ?

Entscheidend ist, ob die Lebensdauer (Laufleistungs-Reserve) des Motors ausreicht, um innerhalb der verbleibenden Rest-Laufleistung eine nennenswerte Ersparnis zu realisieren. Dies dürfte (bei Autogas-Antrieb) in aller Regel bis zu einem km-Stand von mindestens 100.000 km der Fall sein.

Bei normal-pfleglicher Behandlung und ordnungsgemäßer Wartung ist heutzutage eine Motor-Lebensdauer von mindestens 200.000 km üblich, so daß Sie bei km-Stand 100.000 eine Laufleistungs-Reserve von mindestens 100.000 km haben sollten.
Auch Fahrzeuge mit deutlich höherem Kilometerstand (z.B. jenseits der 200.000 km) werden umgerüstet. So ist bei älteren Fahrzeugen (mit Vergaser oder einer Einspritzanlage älterer Bauart ohne OBD-Steuerung) oft der Einbau einer günstigeren Anlage nach dem Venturi-System ausreichend, die sich dann etwas schneller amortisiert.

Die Höhe der verbleibenden Rest-Laufleistung, der Kraftstoffverbrauch und die Kraftstoffpreise entscheiden darüber, wie hoch Ihre Ersparnis letztlich ausfällt.
Die Höhe der jährlichen Laufleistung, der Kraftstoffverbrauch und die Kraftstoffpreise entscheiden darüber, wann (wie schnell) Ihre Ersparnis die Kosten der Aufrüstung übertrifft.

•  Ändert sich die Abgaseinstufung (Abgasnorm) ?

Das kommt darauf an. Durch Abgasgutachten wird bescheinigt, welche Abgaswerte nach welcher Abgasnorm eine bestimmte Anlage in Verbindung mit einem bestimmten Motor erreichen kann. Je nach dem, was das Abgasgutachten zur Anlage aussagt, wird evtl. eine andere Abgaseinstufung in die Fahrzeugpapiere eingetragen, so daß sich in ungünstigen Fällen die (emissionsabhängige) Kraftfahrzeugsteuer erhöhen kann.

Achten Sie darauf, daß sich durch einen Gasantrieb die Abgaseinstufung möglichst nicht verschlechtert. Schließlich wäre es ärgerlich, wenn Sie ein modernes Fahrzeug fahren, das mit dem Antrieb ab Werk zum Beispiel Euro 4 erreicht, mit Gasantrieb womöglich aber "nur" noch Euro 3.
Zum guten Service eines Fachbetriebes gehört, daß bei Beratung und Ausführung auch dem Thema Abgaseinstufung die angemessene Aufmerksamkeit entgegengebracht wird.

•  Verringert sich die Kraftfahrzeugsteuer ?

Das kommt darauf an. Wenn (wie üblich) der Gas-Antrieb nicht als alleiniger, sondern als zusätzlicher Antrieb installiert wird, entsteht ein sog. bivalenter Antrieb. Weil das Fahrzeug also mit Gas und Benzin/Super fahren kann, verringern sich die Abgasemissionen nur zeitweise bei Gasbetrieb. Die für die KFZ-Steuer entscheidende Abgaseinstufung sollte zumindest unverändert bleiben.
Soll das Fahrzeug dagegen ausschließlich mit Gas betrieben werden, wird in der Regel der Original-Tank ausgebaut und durch einen Not-Tank mit einem Fassungsvermögen von etwa 10 Litern Benzin/Super ersetzt. So können die Abgaseinstufung für Gasantrieb eingetragen und und unter Umständen KFZ-Steuern gespart werden.
Allerdings:
Der praktisch ausschließliche Betrieb mit Gas (monovalenter Antrieb) setzt voraus, daß eine Gastankstelle in der Nähe ist. Bei Fuhrparks und Flottenfahrzeugen mit festem Standort und eigener Autogastankstelle ist das zum Beispiel kein Problem.
In der Regel ist aber die höhere Flexibilität eines bivalenten Antriebes mit wählbarem Kraftstoff (auch für den Fall des Wiederverkaufs) sinnvoller.

•  Ist Gasantrieb sicher ?

Gasantrieb ist mindestens ebenso sicher, wie der Original-Antrieb Ihres Fahrzeuges mit Benzin/Super. Die verwendeten Bauteile sind auf dem aktuellen Stand der Technik. So sind die Gastanks durch deutlich größere Wandstärken deutlich stabiler als der originale Benzintank und in die Gastanks ist ein Sicherheitsventil integriert, das sofort schließt, wenn etwa bei einem Unfall die Gasleitung abgetrennt werden sollte. So ist es nahezu völlig ausgeschlossen, daß so viel Gas austritt, daß bei normalem Luftaustausch überhaupt ein brenn- oder explosionsfähiges Gas-Luft-Gemisch entsteht - egal ob das Gas schwerer ist als Luft (Autogas) oder leichter ist als Luft (Erdgas). Tests haben zudem ergeben, daß selbst im Brandfall keine Explosionsgefahr besteht. Der durch Hitze entstehende Überdruck wird erforderlichenfalls durch automatisches Öffnen des Sicherheitsventils reduziert, so daß gerade soviel Gas kontrolliert entweicht (und ggf. kontrolliert abbrennt), bis sich der Druck des Tankinhalts wieder innerhalb der vorgegebenen technischen Parameter bewegt.

Diese hohen Sicherheitsstandards hat inzwischen auch der Gesetzgeber berücksichtigt und macht in fast allen Bundesländern keine Einschränkungen mehr für das Parken von Gasfahrzeugen in Garagen und Parkhäusern (Details siehe Rubrik » Parken in Parkhäusern und Tiefgaragen).
Schließlich wird nach dem Einbau jede Anlage von einem Sachverständigen einer Sachverständigenorganisation (z.B. TÜV) geprüft.

Wen auch diese Ausführungen zur Sicherheit noch nicht völlig beruhigen, der kann bei der Aufrüstung mit Gasantrieb die "üblichen" Sicherheitsaspekte berücksichtigen :
Der sicherste Platz im Fahrzeug ist zwischen den Achsen (Fahrgastzelle jenseits der Knautschzonen).
Bei Montage des Tanks im Fahrzeug empfiehlt sich dann die Montage eines Zylindertanks quer im Fahrzeug über der Hinterachse (vorderes Ende des Kofferraums, dort sitzt auch der Benzintank).
Bei Montage außerhalb des Fahrzeuges (Unterflur-Montage) empfiehlt sich die Montage des/der Gastanks zwischen Vorder- und Hinterachse.

•  Kann man eine Wechselflasche installieren ?

Nein. Aus Sicherheitsgründen dürfen keine Wechselflaschen ("Propangasflaschen") installiert werden, wie sie etwa für Campingkocher oder Gasheizstrahler üblich sind.
Es werden nur spezielle, zugelassene und geprüfte Gastanks fest installiert. Diese Gastanks haben spezielle Bauformen und Abmessungen sowie zusätzliche Sicherheitsmerkmale.

•  Wie sieht es mit Garantie / Gewährleistung aus ?

Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Diese bezieht sich auf die eingebauten Anlagen (Teile) und theoretisch denkbare Folgeschäden am Fahrzeug selbst.

Übrigens :
Wir bevorzugen hier den Begriff "Aufrüstung", denn durch den Einbau einer Gas-Anlage erhält Ihr Fahrzeug eine zusätzliche Kraftstoffanlage ("bivalenter Antrieb").  Durch den Begriff "Umrüstung" könnte der falsche Eindruck entstehen, daß die Gas-Anlage statt der Benzin/Super-Kraftstoffanlage eingebaut wird (was auf Wunsch natürlich auch möglich ist).
Bei einer Aufrüstung haben Sie also jederzeit die Wahl, zwischen Ihrem gewohnten Antrieb mit Benzin/Super und dem neuen Gas-Antrieb umzuschalten.